1) Worin investiert die ZENOB mein Geld?
Im Fall der Bürgerbeteiligung am Windpark Blausäulenlinie wird das durch die qualifizierten Nachrangdarlehen eingeworbene Kapital von der ZENOB zur Finanzierung des Windparks Blausäulenlinie verwendet, der auf dem Gebiet der Gemeinde Arzberg gelegen ist.
2) In welcher Höhe kann ich der ZENOB ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?
Der Minimalbetrag beträgt 500,00 €. Der Maximalbetrag beträgt 50.000,00 €. Alle Beträge müssen durch 500 teilbar sein.
3) Wie hoch sind die Zinsen?
Die Verzinsung erfolgt in Form einer Festverzinsung in Höhe von 2,5 % p. a., beginnend mit der Gewährung des Darlehens. Abhängig von der tatsächlichen Stromproduktion des Windparks „Blausäulenlinie“ wird eine Erhöhung der Verzinsung um bis zu 3,5 Prozentpunkte gewährt (Bonus). Damit ist eine Verzinsung von bis zu 6,0 % p. a. möglich. Die prognostizierte durchschnittliche Jahresenergieproduktion finden Sie in der Projektbeschreibung.
4) Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Für die im Zeitraum vom 03.03.2014 - 30.06.2014 geschlossene Verträge gilt:
Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinsjahres (01.07. - 30.06. des Folgejahres) berechnet und jeweils zum 15.07. des Folgejahres fällig und ausbezahlt.
Für die im Zeitraum vom 01.07.2014 - 30.09.2014 geschlossene Verträge gilt:
Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinsjahres (01.10. - 30.09. des Folgejahres) berechnet und jeweils zum 15.10. des Folgejahres fällig und ausbezahlt.
5) Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?
Die Rückzahlung der Darlehenssumme erfolgt in 10 gleichen, jährlichen Raten. Sie beginnt im 11. Jahr der Vertragslaufzeit. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen und Bonus vom jeweiligen Restguthaben errechnet. Das genaue Datum der Rückzahlungen finden Sie in Ihren Darlehensbedingungen.
Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, zahlt die ZENOB das Restguthaben in einer Einmalzahlung zurück.
6) Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?
Die Laufzeit des Darlehensverhältnisses beträgt mindestens 10 Jahre.
Für die im Zeitraum vom 03.03.2014 - 30.06.2014 geschlossene Verträge gilt:
Die einheitliche Vertragslaufzeit dieser Vertragsverhältnisse beginnt am 01.07.2014.
Die in diesem Zeitraum geschlossenen Verträge können also frühestens zum 30.06.2024 beendet werden.Die Rückzahlung erfolgt etwa 2 Wochen später. Wer z.B. zum 30.06.2024 sein Darlehen kündigt (unter Berücksichtigung der 6 monatigen Kündigungsfrist), erhält die Darlehenssumme bis zum 15.07.2024 zurück.
Für die im Zeitraum vom 01.07.2014 - 30.09.2014 geschlossene Verträge gilt:
Die einheitliche Vertragslaufzeit dieser Vertragsverhältnisse beginnt am 01.10.2014. Die in diesem Zeitraum geschlossenen Verträge können also frühestens zum 30.09.2024 beendet werden.
Die Rückzahlung erfolgt etwa 2 Wochen später. Wer z.B. zum 30.09.2024 sein Darlehen kündigt (unter Berücksichtigung der 6 monatigen Kündigungsfrist), erhält die Darlehenssumme bis zum 15.10.2024 zurück.
7) Wann und wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?
Ein Vertrag ist frühestens zum Ende des 10. Jahres und danach jährlich kündbar. Für die im Zeitraum vom 03.03.2014 - 30.06.2014 geschlossene Verträge gilt:
Ein Vertrag ist frühestens zum Ende des 10. Jahres und danach jährlich kündbar. Für die im Zeitraum vom 03.03.2014 - 30.06.2014 geschlossene Verträge gilt:
Für eine wirksame, ordentliche Kündigung muss das Kündigungsschreiben 6 Monate vor dem gewünschten Vertragsende schriftlich bei uns eingegangen sein. Wenn Sie das Darlehen also z.B. zum 30.06.2026 beenden wollen, senden Sie Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 31.12.2025 an die ZENOB.
Für die im Zeitraum vom 01.07.2014 - 30.09.2014 geschlossene Verträge gilt:
Die einheitliche Vertragslaufzeit dieser Vertragsverhältnisse beginnt am 01.10.2014. Sie können also zum 30.09.2024, zum 30.09.2025, zum 30.09.2026 usw. gekündigt werden. Nach der Kündigung wird die restliche Darlehenssumme zurückgezahlt. Für eine wirksame, ordentliche Kündigung muss das Kündigungsschreiben 6 Monate vor dem gewünschten Vertragsende schriftlich bei uns eingegangen sein. Wenn Sie das Darlehen also z.B. zum 30.09.2026 beenden wollen, senden Sie Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 31.03.2026 an die ZENOB.
Für beide Zeiträume gilt: Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Mit Abschluss des Darlehensvertrags wird der § 490 Abs. 1 BGB jedoch einvernehmlich außer Kraft gesetzt. Somit entfällt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung für den Darlehensgeber, falls in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Abgesehen davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich gegenüber der Darlehensnehmerin zu erfolgen.
8) Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?
Nach der Kündigung erhalten Sie den gesamten Darlehensbetrag zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.